Sachverständigenabnahme im Objektfunk
Der Fachbereich Objektversorgung im PMeV hat sich als Ziel gesetzt die Qualität der Objektversorgung, von der Planung über die Errichtung bis zur Inbetriebnahme zu optimieren.
Ein Baustein hierbei ist die von vielen Brandschutzdienststellen, aber auch Gebäudebetreibern, geforderte abschließende Abnahme durch einen Sachverständigen. Die Vorgaben für die Errichtung der Objektversorgungsanlagen sind oftmals gut beschrieben oder werden zumindest in der Planungs- und Errichtungsphase detailliert abgesprochen. Für die abschließende Sachverständigenabnahme hat es dagegen bisher wenige oder keine klar festgelegten Anforderungen gegeben.
Um Bauherren, Errichtern und auch Sachverständigen eine verlässliche Grundlage zu bieten, hat der Fachbereich Objektversorgung gemeinsam mit Herstellern, Errichtern, Sachverständigen und auch Brandschutzdienststellen ein Muster-Sachverständigen-Abnahmeprotokoll für digitale Objektfunkanlagen entwickelt (in Überarbeitung).
Dokumente in Überarbeitung
Stand 21.11.2024
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